Impressum
Kinderschutz Rot Weiss Rot
gemeinnütziger Verein - NGO (nichtstaatliche Organisation)
Menschenrechtsorganisation
Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya
ZVR-Zahl 1962221077
E-Mail: info@kinderschutz-rot-weiss-rot.org
Internet: www.kinderschutz-rwr.org
Vertretungsberechtigte:
Obmann: Manfred Zeilinger
Obmann Stellvertreter: derzeit nicht besetzt
Schriftführerin / Kassiererin: Petra Zeilinger
Schriftführer/Kassier Stellvertreter: Alexander Hatzigmoser
Haftungsausschluss:
Bildnachweise:
Urheber und Bildquelle der im Original-Layout "Flat Responsive" verwendeten Bilder:
Das original Layout beinhaltet nur lizenzfreie oder eigene Fotos
Aus rein rechtlichen Gründen:
Bundesrecht konsolidiert: StPO 1975 § 80, Fassung vom 17.01.2025
(2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.
Bundesrecht konsolidiert: StGB Notwehr § 3, Fassung vom 31.08.2017
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
